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Unrenovierte Wohnung übernehmen: Was auf Sie zukommt und wie Sie Renovierung und Umzug planen

by in Allgemein 22. Oktober 2026
Zuletzt aktualisiert:

In Berlin ist es längst keine Ausnahme mehr: Man bekommt nach langer Suche endlich die Zusage für eine Wohnung, doch bei der Übergabe zeigt sich, dass sie unrenoviert ist. Vergilbte Tapeten, Nagellöcher, abgenutzte Böden, vielleicht noch die knallrote Wand des Vormieters. Viele Vermieter vermieten Wohnungen bewusst im aktuellen Zustand, und für Sie stellt sich die Frage, was jetzt auf Sie zukommt, zeitlich, rechtlich und finanziell. Wer die Arbeiten an einen Fachbetrieb vergeben möchte, findet in dieser Übersicht zu den Malerkosten in Berlin eine hilfreiche Grundlage für die Budgetplanung. Wir erleben solche Situationen bei unseren Umzügen regelmäßig und möchten Ihnen in diesem Beitrag zeigen, wie Sie eine unrenovierte Wohnung klug übernehmen und den Einzug so planen, dass am Ende alles zusammenpasst.

Inhaltsverzeichnis

1. Was „unrenoviert übergeben“ eigentlich bedeutet

Eine unrenovierte Wohnung ist eine Wohnung, in der der Vermieter vor Ihrem Einzug keine Schönheitsreparaturen durchgeführt hat. Die Wände tragen noch die Spuren des Vormieters, Türen und Heizkörper sind nicht frisch lackiert, und kleinere Mängel wie Dübellöcher sind nicht verschlossen. Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Wohnung in schlechtem Zustand ist. Oft ist sie einfach nur „gebraucht“, so wie man sie nach einigen Jahren normalen Wohnens zurücklassen würde.

Davon zu unterscheiden sind echte Mängel wie defekte Fenster, Feuchtigkeit, Schimmel, kaputte Sanitäranlagen oder eine nicht funktionierende Heizung. Diese fallen nicht unter Schönheitsreparaturen, sondern unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters. Er muss sie beheben, egal ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn sie entscheidet darüber, wer für welche Arbeiten aufkommen muss.

Planung von Renovierung und Umzug in Berlin mit Kraftmann Umzüge
Eine klare Reihenfolge verhindert Chaos zwischen Farbeimern und Kartons.

2. Die rechtliche Seite: Ein Vorteil für Mieter

Hier gibt es eine gute Nachricht, die viele nicht kennen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln im Mietvertrag, die Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung zu Schönheitsreparaturen verpflichten, in vielen Fällen unwirksam, sofern der Mieter keinen angemessenen Ausgleich dafür erhalten hat. Vereinfacht gesagt: Wer eine Wohnung unrenoviert bekommt, muss sie beim Auszug meist auch nicht renoviert zurückgeben.

Die Details hängen allerdings vom konkreten Vertrag und vom Einzelfall ab. Deshalb ist es wichtig, den Zustand beim Einzug genau zu dokumentieren und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einzuholen. Der Deutsche Mieterbund und seine örtlichen Mietervereine bieten dazu Informationen und Beratung an. Wir sind keine Anwälte, sehen aber in der Praxis immer wieder, wie viel Streit sich durch ein sauberes Übergabeprotokoll beim Einzug vermeiden lässt.

3. Bestandsaufnahme bei der Übergabe

Die Wohnungsübergabe ist Ihr wichtigster Termin. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und gehen Sie jeden Raum systematisch durch. Notieren Sie im Protokoll konkret, was Ihnen auffällt: nicht nur „Wände renovierungsbedürftig“, sondern zum Beispiel „Wohnzimmer: Tapete vergilbt, Nagellöcher an der Fensterwand, dunkle Ränder hinter ehemaligem Schrank“. Je genauer die Beschreibung, desto besser sind Sie später geschützt.

Machen Sie außerdem viele Fotos, auch von Details wie Fußleisten, Türrahmen, Bodenbelägen und Fenstern. Achten Sie auf Dinge, die über normale Abnutzung hinausgehen, etwa Wasserflecken an der Decke, Schimmel in Ecken oder hinter Möbeln, lose Steckdosen oder undichte Fenster. Diese Punkte sollten Sie dem Vermieter sofort schriftlich als Mangel melden. Lassen Sie sich das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben und bewahren Sie eine Kopie sicher auf.

Ein Tipp aus unserer Praxis: Prüfen Sie bei der Bestandsaufnahme auch, was der Vormieter hinterlassen hat. Oft bleiben Lampen, Gardinenstangen, Regalbretter oder sogar Einbauküchen zurück. Klären Sie schriftlich, ob diese Dinge zur Wohnung gehören oder ob Sie sie übernehmen und beim Auszug wieder entfernen müssen. Sonst stehen Sie Jahre später vor der Frage, wer den alten Einbauschrank abbauen und entsorgen muss. Ein kurzer Vermerk im Übergabeprotokoll schafft hier Klarheit für beide Seiten.

4. Prioritäten setzen: Was muss sofort gemacht werden?

Nicht alles muss vor dem Einzug erledigt sein. Es hilft, die anstehenden Arbeiten in drei Gruppen einzuteilen. Zur ersten Gruppe gehört alles, was nur in einer leeren Wohnung sinnvoll möglich ist: Wände und Decken streichen, Tapeten entfernen oder neu tapezieren, Böden verlegen oder abschleifen. Diese Arbeiten sollten unbedingt vor dem Umzug stattfinden, denn mit Möbeln wird es um ein Vielfaches aufwendiger.

Die zweite Gruppe umfasst Dinge, die man zeitnah angehen sollte, aber auch nach dem Einzug erledigen kann, etwa Türen und Heizkörper lackieren, Silikonfugen im Bad erneuern oder Lichtschalter austauschen. Zur dritten Gruppe gehören Wünsche, die das Wohnen schöner machen, aber nicht dringend sind, zum Beispiel eine neue Küchenrückwand oder dekorative Wandgestaltung. Diese Einteilung hilft Ihnen, Zeit und Budget sinnvoll zu verteilen und sich nicht zu übernehmen.

Gut geschützte Möbel während der Renovierung der neuen Wohnung
Während der Renovierung sind Möbel in einer Einlagerung sicher aufgehoben.

5. Budget und Zeit realistisch planen

Die Kosten einer Renovierung hängen stark von Größe und Zustand der Wohnung ab und davon, ob Sie selbst Hand anlegen oder Profis beauftragen. Wer selbst streicht, zahlt vor allem für Material und Werkzeug, investiert dafür aber viel Zeit. Ein Fachbetrieb ist teurer, arbeitet aber schneller und liefert in der Regel ein saubereres Ergebnis, gerade bei hohen Altbaudecken, alten Leimfarben oder aufwendigen Tapezierarbeiten.

Beim Zeitplan unterschätzen viele die Trocknungszeiten und die Vorbereitung. Allein das Entfernen alter Tapeten kann in einer Dreizimmerwohnung mehrere Tage dauern, vor allem wenn mehrere Schichten übereinander kleben. Danach müssen Wände oft gespachtelt und geschliffen werden, bevor überhaupt gestrichen werden kann. Wer neu tapezieren möchte, sollte sich vorher überlegen, ob er das selbst schafft. Bei unserem Service für das Tapezieren in Berlin kümmern wir uns um Vorbereitung und saubere Ausführung, sodass Sie sich auf den Umzug konzentrieren können.

6. Renovierung und Umzug klug verzahnen

Die größte Herausforderung ist das Timing. Idealerweise überschneiden sich alter und neuer Mietvertrag um einige Wochen. Dann können Sie in Ruhe renovieren und erst umziehen, wenn alles fertig und trocken ist. In Berlin ist das aber nicht immer möglich, weil doppelte Mieten schnell teuer werden.

Wenn die Zeit knapp ist, gibt es eine praktische Lösung: Die Möbel werden aus der alten Wohnung abgeholt und für einige Tage oder Wochen eingelagert, während in der neuen Wohnung renoviert wird. Sobald alles fertig ist, werden sie direkt an ihren Platz gebracht. So müssen Sie nicht zwischen Farbeimern und Kartons leben. Bei einer Möbellagerung in Berlin stehen Ihre Sachen trocken und sicher, und Sie gewinnen die Zeit, die eine ordentliche Renovierung braucht.

Wichtig ist eine gute Abstimmung aller Beteiligten. Sprechen Sie Maler, Bodenleger und Umzugsunternehmen früh an und legen Sie gemeinsam einen Ablaufplan fest. Die Reihenfolge ist dabei fast immer gleich: zuerst Tapeten und Wände, dann Lackarbeiten, danach der Boden, zum Schluss die Endreinigung und dann der Einzug.

Möbellift beim Einzug in eine frisch renovierte Wohnung in Berlin
Ist die Renovierung abgeschlossen, kann der Einzug entspannt stattfinden.

7. Mit dem Vermieter verhandeln

Viele wissen nicht, dass sich bei unrenovierten Wohnungen durchaus verhandeln lässt. Manche Vermieter sind bereit, sich an den Kosten zu beteiligen, etwa durch eine mietfreie Zeit in den ersten Wochen oder einen Zuschuss für Farbe und Material. Für den Vermieter lohnt sich das, weil die Wohnung anschließend in einem besseren Zustand ist. Wichtig ist, dass solche Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, am besten als Zusatz zum Mietvertrag.

Klären Sie außerdem vorab, welche Veränderungen Sie vornehmen dürfen. Streichen ist grundsätzlich erlaubt, beim Verlegen eines neuen Bodens, dem Entfernen von Einbauten oder dem Versetzen von Steckdosen sollten Sie aber unbedingt die Zustimmung des Vermieters einholen. Unser Fazit: Eine unrenovierte Wohnung ist kein Grund zur Sorge, sondern oft sogar eine Chance. Sie können die Räume von Anfang an nach Ihren Vorstellungen gestalten und sind rechtlich häufig besser gestellt, als Sie denken. Mit einer gründlichen Bestandsaufnahme, einem realistischen Zeitplan und der richtigen Reihenfolge wird aus der renovierungsbedürftigen Wohnung schnell ein echtes Zuhause.

8. Häufige Fragen

Muss ich eine unrenoviert übernommene Wohnung beim Auszug renovieren?

In vielen Fällen nicht, weil entsprechende Klauseln bei unrenoviert übergebenen Wohnungen oft unwirksam sind. Maßgeblich sind jedoch Ihr konkreter Vertrag und der dokumentierte Zustand beim Einzug.

Wer zahlt für Schäden wie Schimmel oder defekte Fenster?

Das sind keine Schönheitsreparaturen, sondern Mängel, für deren Beseitigung grundsätzlich der Vermieter zuständig ist. Melden Sie sie sofort schriftlich.

Kann ich mit dem Vermieter über einen Renovierungszuschuss verhandeln?

Ja, das ist durchaus üblich. Mögliche Lösungen sind mietfreie Wochen oder eine Kostenbeteiligung. Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest.

Was mache ich mit meinen Möbeln, während renoviert wird?

Eine vorübergehende Einlagerung ist die einfachste Lösung. Die Möbel werden aus der alten Wohnung abgeholt, sicher gelagert und nach der Renovierung direkt in die neue Wohnung gebracht.