Renovierung bei Auszug: Was Mieter in Berlin wirklich streichen müssen
Der Mietvertrag ist gekündigt, die Kisten sind gepackt – doch bevor Sie die Schlüssel endgültig übergeben können, steht oft noch die leidige Frage der Wohnungsübergabe im Raum. Muss ich wirklich alle Wände weiß streichen? Bin ich verpflichtet, die Bohrlöcher zu verspachteln? Und was bedeutet eigentlich “besenrein”?
Die Unsicherheit bei Mietern ist groß, und nicht selten kommt es bei der Übergabe zum Streit mit dem Vermieter. In diesem Ratgeber klären wir, welche Pflichten Sie bei Auszug tatsächlich haben, welche Klauseln im Mietvertrag oft ungültig sind und wie Kraftmann Umzüge Ihnen mit professionellen Handwerkerleistungen unter die Arme greift.
1. Der Mythos der weißen Wände
Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass Mieter die Wohnung beim Auszug immer strahlend weiß gestrichen übergeben müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu jedoch klare Urteile gefällt.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie die Wohnung unrenoviert (also nicht frisch gestrichen) übernommen haben, sind Sie beim Auszug auch nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Haben Sie die Wohnung renoviert übernommen, dürfen Sie diese in dezenten, hellen Farben zurückgeben. Ein Zwang zur Farbe “Weiß” ist unzulässig. Wenn Sie jedoch die Wände während der Mietzeit in kräftigen Farben (z. B. dunkelrot oder schwarz) gestrichen haben, müssen Sie diese vor dem Auszug wieder in einen neutralen, hellen Zustand versetzen, da der Vermieter die Wohnung sonst nur schwer weitervermieten kann.
2. Schönheitsreparaturen: Was ist zulässig, was nicht?
Viele ältere Mietverträge enthalten sogenannte starre Fristenpläne (z. B. “Küche und Bad sind alle drei Jahre zu streichen”). Derartige Klauseln wurden vom BGH für unwirksam erklärt. Ist die Klausel ungültig, entfällt die Pflicht zur Renovierung für den Mieter komplett.
Gültig sind hingegen Klauseln, die Schönheitsreparaturen “nach Bedarf” fordern. Das bedeutet: Sie müssen nur streichen oder tapezieren, wenn die Räume tatsächlich abgewohnt sind. Der Berliner Mieterverein empfiehlt Mietern, ihren Vertrag vor dem Auszug rechtlich prüfen zu lassen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
3. Besenrein: Was bedeutet das genau?
Steht im Vertrag lediglich, dass die Wohnung “besenrein” zu übergeben ist, bedeutet dies wörtlich: Sie müssen die Wohnung grob reinigen. Das beinhaltet das Auskehren der Böden (oder das Saugen von Teppichen) und das Entfernen von grobem Schmutz und Spinnweben. Fenster putzen, Böden wischen oder das Reinigen von Fugen gehört nicht zur besenreinen Übergabe.


Natürlich müssen Sie die Wohnung vollständig räumen. Vergessene Möbelstücke oder Müll auf dem Balkon berechtigen den Vermieter, auf Ihre Kosten eine Entrümpelung oder Entsorgung zu beauftragen.
4. Bohrlöcher und Dübel: Spachteln oder nicht?
Das Anbringen von Regalen, Bildern oder Spiegeln gehört zum normalen vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Daher müssen normale Bohrlöcher beim Auszug in der Regel nicht zwingend verschlossen werden.
Die Praxis zeigt jedoch: Wer auf Nummer sicher gehen will und Streitigkeiten bei der Übergabe vermeiden möchte, entfernt die Dübel und verschließt die Löcher fachgerecht mit etwas Spachtelmasse. Bei übermäßig vielen Löchern (z. B. durch eine großflächige Regalwand) oder Beschädigungen der Fliesen im Bad kann der Vermieter jedoch Schadensersatz fordern.
5. Wenn der Vermieter die Kaution einbehält
Kommt es bei der Übergabe zu Unstimmigkeiten, behalten Vermieter gerne die Kaution ein, um angebliche Schäden oder unterlassene Renovierungen zu finanzieren. Um sich abzusichern, sollten Sie bei der Übergabe immer ein detailliertes Übergabeprotokoll anfertigen und dieses von beiden Seiten unterschreiben lassen. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung zudem mit Fotos.

6. Professionelle Renovierung durch Kraftmann Umzüge
Wenn Sie vertraglich zur Renovierung verpflichtet sind oder die Wohnung einfach in einem tadellosen Zustand übergeben möchten, fehlt neben dem eigentlichen Umzug in Berlin oft die Zeit und Kraft für Malerarbeiten.
Kraftmann Umzüge bietet Ihnen alle Leistungen aus einer Hand. Wir übernehmen nicht nur den Transport Ihrer Möbel, sondern bieten auch professionelle Handwerksleistungen an. Ob Streicharbeiten, das fachgerechte Tapezieren oder das Verlegen von Laminat – unsere erfahrenen Handwerker erledigen alle anfallenden Arbeiten schnell, sauber und zuverlässig. So können Sie sicher sein, dass der Vermieter bei der Übergabe nichts zu beanstanden hat.
7. Fazit: Gut vorbereitet in die Wohnungsübergabe
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag frühzeitig und lassen Sie sich nicht von ungültigen Klauseln einschüchtern. Erledigen Sie notwendige Reparaturen fachgerecht oder überlassen Sie diese Arbeit den Profis.
Mit den Renovierungsleistungen von Kraftmann Umzüge sparen Sie sich den Stress der Wohnungsübergabe. Nutzen Sie unsere Express-Anfrage, um ein Komplettangebot für Ihren Umzug inklusive Endrenovierung anzufordern. Wir sorgen dafür, dass Sie das Kapitel Ihrer alten Wohnung sauber und entspannt abschließen können.

